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Rechtsschutz
  • Verfügen Sie bereits über eine Rechtsschutzversicherung?
  • Kennen Sie den Umfang und die Leistungen Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung?
  • Beinhaltet Ihre Tätigkeit Behandlungen, die unvorhersehbare Nebeneffekte hervorrufen können?
  • Wurden Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter bereits wegen Behandlungsfehlern belangt?
  • Können Sie die Höhe der Kosten eines Gerichtsverfahrens vorweg eingrenzen?

Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere. Das ist oft eine sehr teure Angelegenheit, ein Rechtsschutz hilft.

Bis zu der im Vertrag vereinbarten Summe (im Regelfall 100.000 € je Rechtsschutzfall) übernehmen die Rechtsschutzversicherungen folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Zeugengelder/Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.
  • Auch Strafkautionen - in der Regel bis zu 25.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.

Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder. Der Vericherungsschutz gilt europaweit und auch in den Mittelmeerländern, die nicht zu Europa gehören (Algerien, Marokko, usw.). Der Versicherungsschutz gilt natürlich nicht bei vorsätzlichen Rechtsverstößen.

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