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Kapitallebensversicherungen
  • Möchten Sie langfristig für Ihre Pension vorsorgen oder Kapital aufbauen?
  • Suchen Sie nach einer Veranlagung mit garantierter Mindestverzinsung?
  • Verfügen Sie über einen Kapitalbetrag, den Sie anlegen und trotzdem monatlich konsumieren möchten?
  • Möchten Sie Ihr Geld mit geringer steuerlicher Belastung veranlagen?
  • Suchen Sie nach einer Veranlagung, mit der Sie der Inflation entgegenwirken können?

Kapital- oder sogenannte „klassische Erlebensversicherungen“ sind, vor allem in schlechten Marktphasen weitaus besser als ihr Ruf. Ihnen haftet zu unrecht ein etwas verstaubtes Image an, wenn man bedenkt, wie gut sich vor allem die österreichischen Lebensversicherung bisher in der Krise geschlagen haben. Aber auch abgesehen von einer soliden langfristigen Rendite bietet die klassische Lebensversicherung eine Vielzahl interessanter Aspekte für den Anleger. 

Die Kapitalversicherung verfügt über eine Mindestverzinsung von 2,25 % , die dem Versicherungsnehmer von der Versicherung per Gesetz garantiert werden müssen. Von dieser Verzinsung werden zwar noch die jährlichen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht, es ergibt sich aber für den Anleger eine Versicherungssumme, die er in jedem Falle ausbezahlt bekommen muss! Oben drauf gibts weiters noch eine Beteiligung an den jährlich erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung, welche man relativ konservativ veranlagen muss. Das lässt in guten Marktphasen natürlich keine Renditeexplosion zu, bewahrt Sie aber auch in schlechten Jahren vor Verlusten - denn die garantierte Mindestverzinsung erhalten Sie immer! 

Auch bezüglich der Sicherheit wird die klassische Lebensversicherung ihrem Namen gerecht. Die Veranlagung der eben erwähnten garantierten Versicherungssumme erfolgt in einen separaten Deckungsstock, der im Rahmen des Versicherungsvermögens sogenanntes „Sondervermögen“ darstellt, und im Konkursfall aus der Konkursmasse ausgesondert werden muss! Somit sind die Garantien der Versicherungsverträge immer gewährleistet. 

In der Gestaltung verfügt man über viele Freiheiten. Sie können sich zu Laufzeitende den Kapitalbetrag auf einmal oder auch in Form einer monatlichen - wenn gewünscht lebenslangen Rente - ausbezahlen lassen. Eine andere Möglichkeit stellt der Einmalerlag gegen sofortige Rente dar. Hier zahlen Sie einen Einmalbetrag in eine Versicherung ein, und lassen ihn sich sofort wieder in monatlichen Raten ausbezahlen - das in der Versicherung verbliebene Kapital verzinst sich inzwischen weiter. Diese Variante kann auch so konstruiert werden, dass das ursprünglich einbezahlte Kapital dabei erhalten bleibt. Sie können auch eine Ablebensversicherung mit einschliessen, die sofort die Versicherungssumme ausbezahlt, wenn Sie vor Laufzeitende versterben sollten. 

Auch hier ein Tipp: Wenn es sich um grössere Beträge handelt, sollte die Risikoversicherung von der Lebensversicherung getrennt abgeschlossen werden. Der aufgewendete Risikoanteil knabbert sonst an der Rendite der Erlebenskomponente des Vertrags!

Die klassische Lebensversicherung eignet sich auch als Strategie gegen den Kaufkraftverlust. Durch den Einbau einer sogenannten Dynamisierung werden Ihre Prämien laufend an den Verbraucherpreisindex angepasst. Somit zahlen Sie gemessen an den tatsächlichen Preisen immer gleich viel Geld ein, und passen dadurch den Wert Ihres abreifenden Kapitals in der Zukunft an die geltenden Preise an!

Die Besteuerung fällt dabei ebenfalls günstig aus. Da die Lebensversicherung seitens des Gesetzgebers als langfristige Kapital- bzw. Pensionsvorsorge vorgesehen ist, fallen neben der 4 %-igen Versicherungssteuer auf den Einzahlungsbetrag nach einer 10-jährigen Laufzeit, keine weiteren Steuern mehr an, der abreifende Kapitalbetrag kann steuerfrei vereinnahmt werden! Anbei ein Tipp: Wird der Versicherungsvertrag anstatt eines Einmalerlags regelmässig bespart, kann er auch schon vor dem Ablauf von 10 Jahren steuerfrei aufgelöst werden, beim Einmalerlag hat eine 7%-ige Nachversteuerung zu erfolgen. Wenn Sie den Kapitalbetrag in Form einer Rente konsumieren möchten, tritt eine Versteuerung erst bei Überschreiten des sogenannten „kapitalisierten Werts“ - dem Wert der gesamten bisherigen Einzahlungen - zum aktuellen Steuersatz gemäss Ihrer Steuerprogression ein.

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