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Betriebsunterbrechung
  • Arbeiten Sie in einer eigenen Praxis / Ordination?
  • Verfügen Sie über eine elektronische Datenverarbeitung mit PC und Drucker?
  • Ersetzen Ihre allfällig bereits bestehenden Versicherungen auch den Verdienstentgang oder nur materielle Schäden?
  • Hatten Sie schon einmal einen Quarantänefall in Ihrer Ordination?
  • Mussten Sie schon einmal einen Mitarbeiter in Folge von Krankheit temporär ersetzen?

Als selbständig Erwerbstätiger stehen Sie vor demselben Problem wie alle Ihre Berufskollegen: „Was wird aus meinem Geschäft, wenn ich durch ein unvorhergesehenes Ereignis oder eine Krankheit an der Ausübung meiner Tätigkeit gehindert werde, und vor allem: Wovon soll ich dann leben?“

Die Beantwortung dieser durchaus berechtigten Sorge teilt sich in zwei Komponenten, die sich in Ihrer zeitlichen Dauer voneinander unterscheiden.

Bei relativ kurzfristigen Verhinderung greift die Betriebsunterbrechungsversicherung, die Ihnen für die Dauer der Verhinderung den daraus entstehenden Schaden ersetzt. Ein solcher Unterbrechungsschaden kann entweder sein

  • ein sogenannter Personenschaden (100 %ige Arbeitsunfähigkeit) infolge von Krankheit, Unfall und Quarantäne (anlässlich einer Seuche oder Epidemie, auch dann, wenn Ihre Ordination zum Beispiel infolge Quarantäne geschlossen wird), oder
  • ein Sachschaden infolge von Einbruchsdiebstahl und Vandalismus, Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz), Leitungswasserschäden, Naturgewalten (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch) und alles, was im Zuge der oben angeführten Ereignisse in Ihrer Ordination abhanden kommen oder zerstört werden kann! Die Grenzen liegen leider bei - auch kollateralen - Kriegsschäden, Erdbeben und anderen unerwünschten Naturereignissen oder Kernkraftunfällen.

Ist die Arbeitsverhinderung durch zum Beispiel einen Unfall oder eine schwere Erkrankung von längerer Dauer müssen Sie Wege finden, Ihre - oft gestiegenen - Lebenserhaltungskosten zu bewältigen. Hier kommt dann die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen, die als selbständige Versicherung oder aber auch als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden kann. Falls der Beruf aus irgendeinem Grund nicht mehr ausgeübt werden kann, so kommt lebenslang die versicherte monatliche oder jährliche Rate zur Auszahlung.

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