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Ärztefinanzrahmen

Der Zinsaufwand ist - soweit betrieblich veranlasst- steuerlich abzugsfähig.
Die Erträge aus dem Tilgungsträgeraufbau sind bei richtiger Produktauswahl - nach derzeitiger Gesetzeslage- im Privatbereich steuerfrei.

Daraus ergibt sich eine positive Zinsdifferenz = geringerer Zinssatz.
Vorhandenes Eigenkapital kann privat veranlagt bzw. nur zum Teil zur Kredittilgung verwendet werden.

Der Rahmen kann den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden.

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