Der Zinsaufwand ist - soweit betrieblich veranlasst- steuerlich abzugsfähig.
Die Erträge aus dem Tilgungsträgeraufbau sind bei richtiger Produktauswahl - nach derzeitiger Gesetzeslage- im Privatbereich steuerfrei.
Daraus ergibt sich eine positive Zinsdifferenz = geringerer Zinssatz.
Vorhandenes Eigenkapital kann privat veranlagt bzw. nur zum Teil zur Kredittilgung verwendet werden.
Der Rahmen kann den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden.