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Ärztefinanzrahmen

Kann ich die Zinsen steuerlich abschreiben?

Solange der vom Finanzrahmen behobene Betrag betrieblich veranlasst ist, JA. Nicht abschreibbar sind die Zinsen für Privatentnahmen (z.B.Urlaubszahlungen, etc.). Für Details sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Kann ich damit auch andere Kredite abdecken?

Ja.

Mit welchem Zinssatz kann ich rechnen?

Dies ist einerseits Bonitätsabhängig, andererseits aber auch von der gewählten Bank stark beeinflusst, da einige Banken sich auf Ärzte spezialisiert haben und daher entsprechende Sonderkonditionen anbieten.

Muss ich eine laufende Rückzahlung leisten?

Eine laufende Rückzahlung ist nicht zwingend notwendig, es werden lediglich vierteljährlich die Zinsen angelastet. Idealerweise sorgen Sie aber laufend vor (z.B. Tilgungsträger), sodass Sie nach einer von Ihnen bestimmten Zeit den Rahmen sicher abdecken können.

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